Dr. Frank Upleger
Frauenarztpraxis am Klosterstern

Praxisinformation für Patientinnen der Praxis Dr. Upleger


Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)

Als Schwangerschaftsdiabetes bezeichnet man eine erstmalig während der Schwangerschaft erkannte Störung des Blutzuckerstoffwechsels.

Ein gehäuftes Auftreten dieser Erkrankung ist von verschieden Faktoren abhängig:

  • Ältere Schwangere (≥ 30 Jahre)
  •   
  • Übergewicht
  •   
  • Gestationsdiabetes bereits in vorausgegangener Schwangerschaft

                  aufgetreten

  •         Familienanamnese (nahe Verwandte mit Diabetes)

Die Häufigkeit des Schwangerschaftsdiabetes ist seit mehreren Jahren deutlich steigend und wird in Deutschland auf eine Häufigkeit von 2-4 % aller Schwangerschaften geschätzt.

Obwohl ein langsamer Blutzuckeranstieg für die Mutter in der Regel beschwerdefrei verläuft, kann für das Kind bereits eine Gefährdung bestehen.

Ursachen

Die Höhe des Blutzuckerspiegels hängt von der Ernährung und den blutzuckerregulierenden Hormonen ab. Dabei senkt Insulin den Blutzuckerspiegel.

Einige Schwangerschaftshormone erhöhen dagegen den Blutzuckerspiegel und bewirken so einen ansteigenden Insulinbedarf.

Kann dieser erhöhte Insulinbedarf durch eine Mehrproduktion nicht ausgeglichen werden, entwickelt sich ein Gestationsdiabetes.

Folgen

Über den Mutterkuchen (Plazenta) und die Nabelschnur gelangen die Nährstoffe der Mutter zum Kind, das mit einer erhöhten Insulinproduktion auf das mütterliche Glukoseangebot reagiert. Mögliche Folgen sind dann ein übermäßiges Wachstum des Kindes, das dicker und größer wird (Makrosomie), eine starke Zunahme der Fruchtwasserbildung und eventuell eine Mangelversorgung des Kindes durch eine Durchblutungsstörung des Mutterkuchens (Plazentainsuffizienz). Diese Faktoren erhöhen insbesondere das Risiko für Früh- und Totgeburten sowie die Kaiserschnittrate.

Schwangere mit einem Schwangerschaftsdiabetes entwickeln häufiger Infektionen im Genitalbereich und der Harnwege. Außerdem kann ein schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck mit einer vermehrten Eiweißausscheidung (Präeklampsie) entstehen.

Beim Säugling können nach der Geburt Anpassungsstörungen, wie Unterzuckerung, schwere Gelbsucht (Ikterus) und Atemnot auftreten.

Diagnostik

Um das Risiko für Mutter und Kind zu erkennen, empfiehlt es sich, in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche einen Blutzuckerbelastungstest (oraler Glukosetoleranztest = OGTT) durchzuführen.

Voraussetzung hierfür ist eine Nahrungspause von 12 Stunden. Es werden 3 Blutproben (vor 1 Stunde und 2 Stunden nach Glukosegabe) benötigt.

Nur bei Frauen mit hohem Risiko (ausgeprägtes Übergewicht oder eine familiäre Vorbelastung) werden bereits zu Beginn der Schwangerschaft Glukosetests angeraten.

Bei positivem Befund wird unter Hinzuziehung eines Diabetologen ein Therapieplan (Ernährungsumstellung, intensivierte Schwangerschaftsbetreuung mit ggf. Insulingabe) erstellt.

Individuelle medizinische Gesundheitsleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen heute nur die notwendigen Leistungen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung.

Individuelle Gesundheits-Leistungen dienen in der Regel zur erweiterten Vorsorgeund zur Abklärung von Gesundheitsrisiken, die durch verschiedene Lebensweisen (Rauchen, Ernährung, Sport), unterschiedliche Lebensphasen (Schwangerschaft, Menopause, Alter) oder Ihr spezifisches Lebensumfeld (Wohngifte, Schadstoffe u.ä.) hervorgerufen werden können.

  • Neue und medizinisch sinnvolle Untersuchengen, die (noch) nicht im    Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen sind.
  •   
  • Leistungen, die Sie selbst wünschen, weil Sie überzeugt sind, dass sie Ihrer Gesundheitsvorsorge dienen, ohne dass Sie derzeit krank sind.
  •   
  • Untersuchungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nur bei konkretem Verdacht auf eine Erkrankung übernimmt, nicht jedoch als Vorsorge- untersuchung.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen und/oder diese Untersuchung durchführen lassen möchten, sprechen Sie uns an. Unser Praxisteam hilft Ihnen gerne weiter.

Es ist mir bekannt, dass die Krankenkasse, bei der ich versichert bin, eine im Sinne des Gesetzes ausreichende Behandlung gewährt und sicherstellt. Ich wünsche dennoch die oben beschriebene Leistung.

Ich weiß, dass die Behandlung nicht erstattungsfähig ist.

Über die Kosten gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bin ich informiert.

(Auszug aus der Patienteninformation)


 
 
 
 
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