Dr. Frank Upleger
Frauenarztpraxis am Klosterstern

Praxisinformation für Patientinnen der Praxis Dr. Upleger

Cytomegalie-Infektion in der Schwangerschaft

Infektion und Krankheitsverlauf

Die Cytomegalie-Infektion zählt zu den häufigsten Infektionen während der Schwangerschaft. Das Virus gelangt durch den direkten Kontakt mit virushaltiger Körperflüssigkeit wie Urin, Speichel, Scheidensekret oder Spermien in den menschlichen Organismus. Außerdem kann eine Übertragung auch durch Blut und Blutprodukte erfolgen. Hauptansteckungsquelle für die Schwangere ist der Intimkontakt mit einem Cytomegalie-Antigenpositiven Partner, insbesondere über den Speichel und das Genitalsekret. Frauen mittleren Alters infizieren sich hauptsächlich über virushaltigen Speichel und Urin symtomloser Säuglinge und Kleinkinder. Jede Person mit einer Cytomegalie-Infektion kann das Virus übertragen.Das Ausmaß und der Verlauf dieser Infektion sind vom Immunstatus der Patientinnen abhängig, wobei hauptsächlich Patienten mit einer Immunabwehrschwäche schwere Infektionsverläufe aufweisen. Die Cytomegalie-Erstinfektion zeigt meistens unspezifische Symptome wie Fieber, Lymphknotenschwellung und in seltenen Fällen Gelbsucht und Herzmuskelentzündung.

Risiken für Schwangere, Feten und Neugeborene

Das Cytomegalie-Virus kann von der schwangeren Frau über die Plazenta oder während der Geburt über den Geburtskanal auf das Kind übertragen werden. Das Hauptrisiko für die kindliche Erkrankung ist dabei immer mit der mütterlichen Erstinfektion verbunden. Bei der Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus kann es in ca. 25 % der Fälle zu einem so genannten kongenitalen Cytomegalie-Syndrom kommen, das gekennzeichnet ist durch Leber- und Milzvergrößerung, Blutarmut, Neugeborenen-Krämpfe, Gehirnhautentzündung und einer Vielzahl weiterer Symptome, die zu schweren Folgeschäden führen können und an denen etwa 10 % der Erkrankten versterben.Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder können bei einer Cytomegalie-Infektion über Jahre das Virus im Urin und Speichel ausscheiden und damit eine weitere Ansteckungsquelle bilden.

Diagnose

Die Labordiagnostik der Cytomegalie-Infektion ist weit entwickelt. Eine Erstinfektion wird durch den CMV-Antikörper-Nachweis aus dem Blut gestellt, außerdem lassen sich die Viren auch im Urin und aus dem Gebärmutterhalssekret nachweisen.Die Antikörperbestimmung aus dem Blut (IgG- und IgM-Antikörper) sollte bereits in der Frühschwangerschaft erfolgen. Falls dann keine Antikörper nachweisbar sind, wird eine weitere Kontrolluntersuchung in der 20. – 24. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Vorsorgestrategie

Umfangreiche Vorsorge- oder spezifische Therapiemaßnahmen zur Verhütung einer Cytomegalie-Infektion des ungeborenen Kindes stehen nicht zur Verfügung. Die Vorsorge besteht daher vor allem in der Erkennung von fehlendem Immunschutz der Schwangeren. Ca. 60 % der Frauen im gebärfähigen Alter haben die Infektion bereits durchgemacht und besitzen Antikörper, so dass eine Erstinfektion nicht mehr stattfinden kann. Ca. 40 % der Frauen haben noch keine Erstinfektion durchgemacht, so dass für diese Gruppe eine erhebliche CMV-Gefährdung besteht.Im Allgemeinen sind Schäden des Kindes nur bei Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft zu erwarten. Unter diesen Aspekten sollte bei Frauen in der Frühschwangerschaft frühzeitig eine serologische Untersuchung erfolgen. Bei einem fehlenden Immunschutz müssen diese Frauen auf jeden Fall den Kontakt zu erkrankten Kindern und Erwachsenen meiden und weitere Kontrolluntersuchungen durchführen lassen.

Individuelle medizinische Gesundheitsleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen heute nur die notwendigen Leistungen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung.Individuelle Gesundheits-Leistungen dienen in der Regel zur erweiterten Vorsorge und zur Abklärung von Gesundheitsrisiken, die durch verschiedene Lebensweisen (Rauchen, Ernährung, Sport), unterschiedliche Lebensphasen (Schwangerschaft, Menopause, Alter) oder Ihr spezifisches Lebensumfeld (Wohngifte, Schadstoffe u.ä.) hervorgerufen werden können.

  • Neue und medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen sind.
  • Leistungen, die Sie selbst wünschen, weil Sie überzeugt sind, dass sie Ihrer Gesundheitsvorsorge dienen, ohne dass Sie derzeit krank sind.
  • Untersuchungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nur bei konkrete Verdacht auf eine Erkrankung übernimmt, nicht jedoch als Vorsorgeuntersuchung.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen und/oder diese Untersuchung durchführen lassen möchten, sprechen Sie uns an. Unser Praxisteam hilft Ihnen gerne weiter.

Es ist mir bekannt, dass die Krankenkasse, bei der ich versichert bin, eine im Sinne des Gesetzes ausreichende Behandlung gewährt und sicherstellt. Ich wünsche dennoch die oben beschriebene  Leistung.

Ich weiß, dass die Behandlung nicht erstattungsfähig ist.

Über die Kosten gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bin ich informiert.

(Auszug aus der Patienteninformation)


 
 
 
 
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